Egal wer regiert: Das muss im Energie-Kapitel des Koalitionsvertrages stehen

 

Die Koalitionäre werden die folgenden 10 energiepolitischen Weichenstellungen in der kommenden Legislaturperiode vornehmen:

  1. Einführung eines Restemmissionsbudgets von 2,5 Mrd. Tonnen CO2 für alle Braun- und Steinkohlekraftwerke, das bis 2035 verbraucht werden kann. Die Branche kann selbst entscheiden, wie sie das Restemmissionsbudget auf die vorhandenen Kraftwerke verteilt.
  2. Einführung eines multinational in Zentraleuropa ( zwischen DL. FR, Ital. und Benelux) ausgehandelten CO2-Mindestpreises, der den ETS-Preis so ergänzt, dass sich ein Gesamtbetrag von ca. 25 Euro/Tonne CO2 ergibt. Hierdurch kann in Kombination mit 1. auf eine aktive und staatlich verordnete Stilllegung von Braun- und/oder Steinkohlekraftwerken verzichtet werden. Die marktwirtschaftichen Mechanismen des CO2-Preises, des ETS und des Restemissionsbudgets werden dazu führen, dass die Kohlekraftwerke ältester Bauart mit den meisten Emissionen als erstes von den Anlagenbetreibern vom Netz genommen werden. Die moderneren und effizienteren Kohlekraftwerke werden länger am Netz bleiben.
  3. Einführung einer nationalen CO2-Steuer im Wärmemarkt nach Schweizer-Vorbild, die von allen Letztverbrauchern für fossile Heizungssysteme gestaffelt nach Verbrauch abgeführt und im Folgejahr zurückbezahlt wird. Großen Verbrauchern wird so systematisch Liquidität entzogen. Dies reizt Investitionen in moderne, effiziente und klimafreundlichere Heizungssysteme an.
  4. Verpflichtung zur Einzahlung von insgesamt 5 Mrd. Euro Ewigkeits- und Renaturierungskosten bis 2035 durch die Braun- und Steinkohlekraftwerksbetreiber in einen Kohlefond. Zweidrittel der Summe müssen bis 2025 in den Fond eingezahlt werden. Somit wird abgesichert, dass die (z.T. ausländischen) Betreiber der Kohlekraftwerke ihren Gesellschaften bis zum endgültigen Kohleausstieg systematisch Liquidität entziehen und sich nicht an den Kohlefolgekosten angemessen beteiligen.
  5. Einsetzung einer Kohlekommission, die 2 Jahre lang mit den Bundesländern, den Übertragungsnetzbetreibern, den Braun- und Steinkohlekraftwerksbetreibern, Naturschutzverbänden, Gewerkschaften und Forschungseinrichtungen die konkrete Gestaltung des Strukturwandels in den Regionen plant. Die Kommission erhält ein Forschungsbudet von 50 Mio. Euro/Jahr. Die Kommission legt der Bundesregierung spätestens bis 01.01.2020 einen Strukturgestaltungsplan vor, der aufzeigt, wie mit Fördermitteln des Bundes in Höhe von 10 Mrd. Euro über 10 Jahre die Energiewende vor Ort mit und für die Menschen gestaltet werden kann.
  6.  Erhöhung der jährlichen Ausschreibungen für erneuerbare Windenergieanlagen von 2.800 MW auf 3.800 MW für die Dauer von 5 Jahren, sodass die nach dem Braunkohle- und perspektivisch Steinkohleausstieg  steigende Nachfrage nach erneuerbarem Strom gedeckt werden kann. Zu diesem Zwecke werden auch Repowering-Maßnahmen an anderen Standorten ermöglicht.
  7. Markteinführungsprogramm für Power-to-gas-Anlagen bis zu einer installierten Kapazität von 1,5 GW und im Förderumfang von 1,1 Mrd. Euro.
  8. Verpflichtung der Gasnetzbetreiber bis 2020 5 Prozent erneuerbar erzeugten Wasserstoff dem Gasgemisch beizumischen. Ab 01.01.2021 müssen 7 Prozent beigemischt werden. Ab 01.01.2025 müssen 9 Prozent beigemischt werden. Für notwendige Ertüchtigungsarbeiten an der Gasnetzinfrastruktur werden Fördermittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereitgestellt.
  9. Abschaffung der Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage für erneuerbar erzeugten Strom, der in Wasserstoff (und folgend in Methan) umgewandelt wird. Die Punkte 7-9 zielen darauf ab mit der in Deutschland vorhandenen Gasinfrastruktur (50 Prozent der deutschen Haushalte sind ans Gasnetz angeschlossen) effiziente und somit bezahlbare Sektorenkopplung zu ermöglichen. Überschussstrom kann somit systemdienlich in Wasserstoff umgewandelt und dem Verkehrssektor zugeführt werden oder methanisiert werden und ins Erdgasnetz eingespeißt werden. Zugleich muss die Gasinfrastruktur auf diesen nächsten Schritt der Energiewende vorbereitet werden, sodass auch immer größere Mengen erneuerbaren Gases (wie Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien mittels Power-to-Gas-Technologien erzeugt wird) durch das Gasnetz diskriminierungsfrei in und über alle Sektoren fließen können. Durch die gezielte Markteinführung, Förderung von Power-to-Gas und steuerliche Gleichstellung der Umwandlung von Strom werden neue Geschäftsmodelle im Sinne der Energiewende ermöglicht und systemdienliches Verhalten der Energiewendeakteure gefördert. Zugleich wird so der Übertragungsnetzausbau reduziert.
  10. Einführung einer entfernungs- und schadstoffabhängige Pkw- und Lkw-Maut für alle öffentlichen Straßen bis 01.01.2025.

Ihr seht einiges in diesem Beitrag anders? Dann lasst uns darüber sachlich streiten!

 

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Kommentare: 1
  • #1

    F. Werner (Mittwoch, 07 Februar 2018 10:34)

    Förderung dezentraler Windenergieanlagen zur Reduzierung teurer Leitungsverluste und der Kosten für den Leitungsbau. Mehr Forschung auf dem Gebiet der Speichertechnik.